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Mehr Rechte für Kinderschänder
30.10.2008 by Michael Weis.
Eine absolut unverantwortliche ja gefährliche Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht getroffen:
Die Sicherheitsverwahrung von Sexualstraftätern (ich persönlich wäre ja bei Kinderschändern dafür den Schlüssel weg zuwerfen…) darf nur noch erfolgen wenn “erhebliche Übergriffe” zu erwarten sind. Allerdings müssen diese Übergriffe kurzfristig zu erwarten sein, d.h.: Ist erst mittel- oder langfristig, beispielsweise in in einem Jahr, mit leichten Kindesvergewaltigung zu rechnen, wird der Täter freigelassen!
Die Begründung:
“Die von den Sachverständigen genannten sexuelle Übergriffe seien nicht notwendig erhebliche Straftaten mit gravierenden seelischen oder körperlichen Folgen für die Opfer. Infrage komme eine ganze Bandbreite von Straftaten. Dass darunter auch schwerere Übergriffe sein könnten, reiche nicht aus. Ebenso genüge nicht, dass die Taten erst mittel- oder langfristig zu erwarten seien.”
Unglaublich aber wahr…
HIER der ganze Artikel zum Thama
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